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CityGlow Hamburg Februar 2022

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Grafik: ©stock.adobe.com/VectorMine BGH-Urteil: Der Klarname verhindert Hass im Netz nicht KOMMENTAR VON ELENA ADAM Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Facebook muss seine User auch dann zulassen, wenn sie statt ihres richtigen Namens ein Pseudonym verwenden. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens ist damit unwirksam. Laut BGH sind Pseudonyme und Fantasienamen weiterhin auf Facebook erlaubt, wenn sie zu Konten gehören, die vor Mai 2018 und Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung erstellt wurden. Diese Grundsatzentscheidung reiht sich ein in eine lange Debatte um eine generelle Klarnamenpflicht in den Sozialen Medien. Immer wieder fällt das Argument: Eine Verpflichtung zur Verwendung des Klarnamens würde den Umgang der User miteinander verbessern und Hasskommentaren vorbeugen. Auch die offizielle Begründung von Facebook schlägt in diese Kerbe. Der Konzern erhoffe sich mit der Klarnamenpflicht sachlichere Diskussionen und dass die User mehr Verantwortung für ihre Aussagen und Handlungen übernehmen. Eine wirksame Verhinderung von ungewollter Kommunikation kann das aber nicht sein. Wer die Plattform, insbesondere seit Beginn der Pandemie, genauer beobachtet, kann eigentlich nur zu einem Schluss kommen: Menschen, die Hass und alternative Fakten verbreiten möchte, tun dies zumeist mit Stolz und aus völliger Überzeugung heraus. Corona-Leugner und „Querdenker“ haben prominente Aushängeschilder, die allesamt mit ihren Klarnamen auftreten. Diese Menschen haben überhaupt kein Interesse daran, sich hinter einem Pseudonym zu verstecken. Der Applaus für die eigene Person und der Aufbau einer eigenen Fanbase ist für eben diese Klientel so wichtig. Wer mit seinem Klarnamen auftritt und sein Gesicht zeigt, gilt als glaubwürdig. Eine Klarnamenpflicht im Netz bringt also herzlich wenig. Sie könnte im Zweifel sogar schaden, nämlich den Opfern von Hassbotschaften und Rechtspopulisten. Viele Menschen wählen ein Pseudonym, und zwar nicht, um andere zu mobben, sondern um sich vor persönlichen Angriffen zu schützen. Für Menschen mit Migrationshintergrund etwa, aber auch queere Personen ist das anonyme Auftreten im Netz ein reiner Schutzmechanismus. Journalisten, die unter ihrem Klarnamen unbequeme Kommentare schreiben, haben sich bewusst dafür entschieden, ein Risiko einzugehen. Privatpersonen müssen die Möglichkeit haben, sich selber zu schützen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt auch die Rechte dieser Menschen. CITYGLOW Impressum Herausgeber: CityGlow GbR. Michael Panusch (V.i.S.d.P.); 0172 - 5140181 Magdalena Barge; 0160 - 91566522 Rabbethgestraße 42, 30880 Laatzen/Rethen Vertrieb Erscheint monatlich. Kostenlose Auslage an Auslagestellen im Raum Hamburg. Urheberrechte Die Urheberrechte für Anzeigenentwürfe, Fotos, Vorlagen sowie für die Gestaltung bleiben beim Verlag. Jeglicher Nachdruck von Artikeln, Fotos, Zeichnungen und dergleichen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Verlages. Haftung und Gewähr Programminformationen werden kostenlos abgedruckt, eine Gewähr für die Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Für eingesandte Fotos, Artikel etc. kann leider keine Gewähr übernommen werden. Namentlich gekennzeichnete Beiträge entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion. Technische Betreuung CITYGLOW Online Prometheus UG (haftungsbeschränkt) prometheus-webdesign-hannover.de info@prometheus-international.de Redaktion Philipp Mack, Redaktionsleiter; phil@cityglow.de Elena Rauschert, Michael Pohl, Alexander Pestchanko Redaktion und Anzeigen Michael Panusch; michael@cityglow.de 0172 - 5140181 Gestaltung Magdalena Barge; gestaltung@cityglow.de 0160 - 91566522 Bildnachweis Inhalt: 123rf.com, Adobe Stock und wie angegeben

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